Veröffentlichungsethik

Die folgenden Ethikstandards basieren auf Empfehlungen des COPE (Committee on Publication Ethics), die als Best-Practice-Richtlinien für Herausgeber*innen von wissenschaftlichen Zeitschriften (Core practices) festgelegt wurden.

Verantwortlichkeiten der Autor/innen

Wissenschaftliche Integrität: Die Autor*innen sind verpflichtet, eine exakte Darstellung der durchgeführten Arbeit und ihrer Resultate zu präsentieren, ebenso eine objektive Diskussion über die Signifikanz der Resultate. Der Artikel soll ausreichende Details und Referenzen angeben, so dass andere zur Forschungsarbeit eine Replik vorbringen können. Betrügerische oder bewusst ungenaue Äußerungen sind unethisches Verhalten und somit inakzeptabel.

Originalität: Die Autoren sollen sicherstellen, dass sie nur vollständig eigenständige Artikel einreichen, werden Arbeiten und/oder Aussagen anderer verwendet, so sind diese entsprechend zu belegen bzw. zu zitieren. Plagiate oder Fälschungen von Daten sind nicht zulässig. Die Autor*innen sollen im Allgemeinen keine Manuskripte veröffentlichen, dessen Forschungsergebnisse im Wesentlichen schon in anderen Zeitschriften oder Ausgaben abgedruckt wurde. Die parallele Einreichung desselben Manuskripts bei mehr als einer Zeitschrift stellt ein unethisches Veröffentlichungsverhalten dar und ist inakzeptabel.

Grundsatz der gemeinsamen Nutzung von Daten: Die Autor*innen können aufgefordert werden, die ihren Beiträgen zugrunde liegenden Daten und Forschungsergebnisse zur Verfügung zu stellen. Diese Daten sollten auch nach der Veröffentlichung der Arbeit zugänglich sein.

Quellenangaben: Arbeiten von anderen Personen müssen immer korrekt belegt werden. Autor*innen müssen auch Arbeiten zitieren, die auf die Entstehung ihres Beitrages Einfluss hatten.

Autorenschaft des Artikels: Die Urheberschaft soll auf diejenigen beschränkt werden, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der eingereichten Studie geleistet haben. All diese sollen als Mitautor*innen gelistet werden.

Die korrespondierenden Autor*innnen sollen sicherstellen, dass alle Mitautor*innen  in der Autorenliste angeführt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass alle Mitautor*innen die Endversion gelesen und akzeptiert haben sowie der Einreichung zur Publikation zugestimmt haben.

Gefahren für Menschen und Tiere: Falls ein Artikel Chemikalien, Prozeduren oder Ausrüstung involviert, deren Benutzung ungewöhnliche Gefahren mit sich bringt, müssen die Autor*innen dies deutlich in ihrem Beitrag kennzeichnen.

Vertraulichkeit und Interessenskonflikte: Alle Autor*innen müssen in ihrem Manuskript alle finanziellen oder sonstigen wesentlichen Interessenskonflikte (Teilnahme in Ämtern, Mitgliedschaft, Dienstverhältnis usw.) offenlegen, die einen Einfluss auf die Ergebnisse oder deren Interpretation im Artikel haben könnten. Alle Quellen finanzieller Unterstützung für das Projekt müssen offengelegt werden.

Grundlegende Fehler in veröffentlichten Werken: Wenn Autor*innen einen signifikanten Fehler oder eine Ungenauigkeit in ihren veröffentlichten Arbeiten entdecken, sind sie verpflichtet, die Herausgeber*innen oder den Verlag der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen und mit ihnen zu kooperieren, um entweder die Arbeit zurückzuziehen oder ein entsprechendes Erratum zu veröffentlichen.

Recht am eigenen Bild: Sollte ein Foto einer nicht öffentlichen Person, die nicht vor dem Hintergrund einer Landschaft oder unter anderen Personen während einer öffentlichen Veranstaltung abgebildet wurde, im Artikel veröffentlicht werden, muss ihre Zustimmung zur Verbreitung des Bildes und zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingeholt werden.

Schutz personenbezogener Daten:  Im Falle von Forschungsarbeiten (einschließlich Umfragen), bei denen personenbezogene Daten erhoben werden, ist es, auch in Bezug auf soziale Medien, erforderlich, eine Zustimmung der an der Universität Łódź tätigen Ethikkommission vorzulegen.

Tierschutz: Im Falle der Durchführung von Forschungsarbeiten an Tieren ist die Zustimmung der Ethikkommission zusammen mit dem Forschungsmaterial vorzulegen.

Schutz der Rechte der Patienten: Im Falle medizinischer Forschung, bei der biologisches Material von Menschen entnommen wird (sowie bei Eingriffen in die menschliche Psyche), ist die Zustimmung der an der Universität Łódź tätigen Bioethikkommission einzuholen.

Verantwortlichkeiten der Herausgeber*innen

Rechenschaftspflicht: Die Herausgeber*innen entscheiden, welche der eingereichten Artikel veröffentlicht werden, und sind darüber hinaus für alle in der Zeitschrift publizierten Beiträge verantwortlich. Diesbezüglich lassen sich die Herausgeber*innen von den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiaten leiten. Die Herausgeber*innen sind jederzeit bereit, Korrekturen, Klarstellungen, Widerrufe und Entschuldigungen, so erforderlich, zu veröffentlichen.

Fairness: Die Herausgeber*innen beurteilen eingereichte Artikel ausschließlich nach deren wissenschaftlichen Wert. Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Staatsbürgerschaft, Religion oder politische Einstellung der einreichenden Person spielen keine Rolle. Die Herausgeber*innen sind für den gesamten Inhalt der Ausgabe verantwortlich.

VertraulichkeitDie Herausgeber*innen geben keine Informationen über eingereichte Beiträge an irgendjemand anderen als Autor*innen, Gutachter*innen, potenzielle Gutachter*innen oder andere Mitarbeiter*innen der Redaktion weiter.

Beschwerden und Einsprüche: Die Herausgeber*innen  sind verpflichtet, Informationen über mutmaßliches wissenschaftliches Fehlverhalten (z. B. Datenmanipulation oder -fälschung, Textrecycling, Plagiat usw.) zu sammeln und zu dokumentieren. Eine solche Dokumentation sollte Folgendes enthalten

- Informationen über den Fall (wer, was, wann, wo, warum),

- im Falle von Plagiaten und Textrecycling sollten detaillierte Informationen zu den betreffenden Texten/Artikeln angegeben werden.

Offenlegung, Interessenskonflikte und andere Themen: Die Herausgeber*innen orientieren sich an den COPE Guidlines for Retracting Articles in Bezug auf den Widerruf von bzw. bei Bedenken und Korrekturen zu veröffentlichten Beiträgen.

Unveröffentlichte, in einem eingereichten Manuskript enthaltene Materialien dürfen von den Herausgeber*innen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autor*innen nicht für eigene Forschungszwecke verwendet werden. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die durch Peer Review zugänglich wurden, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil verwendet werden.

Die Herausgeber*innen verpflichten sich sicherzustellen, dass Werbung, Nachdruck oder sonstige kommerzielle Einnahmen keinen Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen haben.

Die Herausgeber*innen bemühen sich, einen fairen und angemessenen Begutachtungsablauf zu gewährleisten. Der Herausgeber*innen werden im Falle von Befangenheit durch Interessenskonflikte aufgrund von Konkurrenz-, kollaborativen oder anderen Beziehungen und Verhältnissen zu den Autor*innen, Firmen oder Institutionen, die mit der Veröffentlichung des Beitrags in Verbindung stehen, von einer Prüfung der Manuskripte absehen und stattdessen eine Mitherausgeberin oder ein Mitglied des Beirats um Überprüfung bitten. Die Herausgeber*innen verlangen von allen Beitragenden, relevante Interessenskonflikte bekanntzugeben und Korrekturen zu veröffentlichen, wenn konkurrierende Interessen nach der Veröffentlichung offengelegt werden. Falls erforderlich, werden andere geeignete Maßnahmen ergriffen, z. B. die Veröffentlichung eines Widerrufs.

Beteiligung an und Zusammenarbeit bei Untersuchungen 

Die Herausgeber*innen sollten die Integrität der veröffentlichten Beiträge schützen, indem sie bei Bedarf Korrekturen und Widerrufe vornehmen und mutmaßliches Fehlverhalten in der Forschung und bei der Veröffentlichung verfolgen. Die Herausgeber*innen sollen auch gutachterlichem und redaktionellem Fehlverhalten nachgehen. Sie sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, wenn Beschwerden in Bezug auf ein eingereichtes Manuskript oder einen veröffentlichten Beitrag vorliegen.

Die Herausgeber*innen ermutigen alle interessierten Parteien, Kommentare und Rückmeldungen zu den veröffentlichten Materialien zu schicken.

Die Herausgeber*innen, die (Mit)Autor*innen eines eingereichten Artikels sind, sind vom internen und externen Begutachtungsprozess ausgeschlossen.

Die Herausgeber*innen sind verpflichtet, die Redaktion und den wissenschaftlichen Beirat über sämtliche ethische Probleme mit dem Manuskript zu informieren (fehlende Zustimmung oder Vorbehalte der Ethikkommission in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten usw.). In einem solchen Fall sind die Herausgeber*innen verpflichtet, die Autor*innen aufzufordern, die entsprechenden Bescheinigungen und Dokumente vorzulegen. Wenn dadurch der Fall geklärt ist, kann der Veröffentlichungsprozess fortgesetzt werden. Wenn aber weiterhin Zweifel bestehen, sollte die Veröffentlichung eingestellt werden. Ein solcher Fall sollte COPE oder einer für die Forschungsaufsicht zuständigen Einrichtung gemeldet werden. Wenn das Problem nach Ablauf von drei bis sechs Monaten nicht geklärt ist, sollte die Angelegenheit anderen Behörden gemeldet werden (z. B. Ethikkommission, Disziplinarbeauftragter der Universität, an der die Autor*innen tätig sind).

Verantwortlichkeiten der Gutachter*innen

Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen: Das Peer Review-Verfahren unterstützt die Herausgeber*innen bei redaktionellen Entscheidungen und kann über die redaktionelle Kommunikation auch den Autor*innen bei der Verbesserung des Manuskripts helfen.

Promptheit: Eingeladene Gutachter*innen, die sich inhaltlich oder zeitlich nicht in der Lage sehen, ein Manuskript fristgerecht zu begutachten, sollen die Herausgeber*innen unverzüglich benachrichtigen, damit alternative Gutachter*innen kontaktiert werden können.

Vertraulichkeit: Alle zur Begutachtung erhaltenen Manuskripte müssen als vertrauliche Dokumente behandelt werden. Sie dürfen nur mit Genehmigung der Herausgeber*innen Dritten gezeigt oder mit diesen besprochen werden.

Objektivitätskriterium: Gutachten müssen objektiv erstellt werden. Persönliche Kritik an Autor*innen ist nicht akzeptabel. Gutachter*innen sollen ihre Ansichten verständlich mit angemessenen Argumenten zum Ausdruck bringen.

Quellenangaben: Gutachter*innen sollten relevante, von den Autor*innen nicht zitierte Publikationen benennen. Jede Aussage über ein(e) bereits publizierte(s) Beobachtung, Ableitung oder Argument muss mit einem entsprechenden Zitat versehen werden. Gutachter*innen sollen den Herausgeber*innen auch auf wesentliche Ähnlichkeiten und Überschneidungen des Manuskripts mit ihnen bekannter veröffentlichter Literatur aufmerksam machen.

Offenlegung und Interessenskonflikte: Informationen oder Ideen, die durch Peer Review erhalten wurden, dürfen nicht zum persönlichen Vorteil verwendet werden. Gutachter*innen müssen im Fall von Interessenskonflikten aufgrund von Konkurrenz-, kollaborativen oder anderen Beziehungen und Verhältnissen zu den Autor*innen, Firmen oder Institutionen, die mit der Veröffentlichung des Beitrags in Verbindung stehen, von einer Prüfung der Manuskripte absehen.