Richtlinien für Sonderhefte

Sonderheften den entsprechenden COPE-Richtlinien und Empfehlungen: https://doi.org/10.24318/7cKLAia0

1. Sonderhefte sind ergänzende Ausgaben, die aus Beiträgen zusammengestellt werden, die den Zielen und dem thematischen Profil von „Convivium“ entsprechen.
2. Die Aufsicht über die Sonderhefte obliegt der Redaktion.
3. Beiträge für Sonderhefte sind gemäß den allgemeinen Richtlinien für die Einreichung (siehe: hier) zu erstellen und elektronisch über das Open Journal System hochzuladen: Einreichung von Texten.
4. Die einzelnen Einreichungen für ein Sonderheft werden von Gastherausgeberinnen und Gastherausgebern betreut.
5. Die Gastherausgeberinnen und Gastherausgeber koordinieren den redaktionellen Prozess der für das Sonderheft eingereichten Beiträge und sind für die Auswahl der externen Gutachterinnen und Gutachter zuständig.
6. Alle in „Convivium“ veröffentlichten Beiträge, einschließlich der in Sonderheften erscheinenden Beiträge, durchlaufen ein Begutachtungsverfahren durch mindestens zwei externe Gutachterinnen bzw. Gutachter (siehe: Begutachtungsverfahren).
7. Die mit der Betreuung des Sonderhefts beauftragten Herausgeberinnen und Herausgeber sind für die Anfrage von Gutachten, die Sammlung der eingegangenen Gutachten sowie die Information der Chefredaktion über den Verlauf des Begutachtungsverfahrens der für das Sonderheft eingereichten Beiträge zuständig.
8. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens und der Berücksichtigung der Anmerkungen der Gutachterinnen und Gutachter durch die Autorinnen und Autoren werden die Beiträge zusammen mit den vollständigen Gutachten an die Chefredaktion weitergeleitet.
9. Die Chefredaktion und die mit der Betreuung des Sonderhefts beauftragten Herausgeberinnen und Herausgeber prüfen die Übereinstimmung der Beiträge mit dem Profil der Zeitschrift sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Begutachtungsverfahrens.
10. Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung der Beiträge im Rahmen eines Sonderhefts trifft die Chefredaktion in Abstimmung mit der Redaktion.
11. Die Chefredaktion und die Redaktion behalten sich das Recht vor, einen Beitrag abzulehnen, wenn er außerhalb des thematischen Spektrums der Zeitschrift liegt, den Kriterien eines wissenschaftlichen Beitrags nicht entspricht, unzutreffende Informationen enthält oder die Autorin bzw. der Autor gegen die Grundsätze der Publikationsethik verstoßen hat.
12. Für alle in den vorstehenden Punkten nicht geregelten Fragen gelten die von „Convivium“ verabschiedeten Grundsätze der Publikationsethik (siehe: Publikationsethik).
13. Die Mitglieder der Redaktion sind für die Weiterleitung der vollständigen Unterlagen an den Verlag verantwortlich.
14. Sonderhefte werden als zusätzliche Ausgaben außerhalb des regulären Publikationszyklus veröffentlicht.
15. Die Zahl der innerhalb eines Jahres veröffentlichten Sonderhefte darf die Zahl der regulären Ausgaben nicht überschreiten.