Veröffentlichungsethik

Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen gehört seit 2021 zum Committee on Publication Ethics. Es wurden folgende Richtlinien in Übereinstimmung mit den COPE-Standards erstellt.


Grundsätze und Richtlinien für Autorinnen und Autoren der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen

1. Autor_innen, die Ergebnisse ihrer eigenständigen Forschung in der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen einreichen, sind zu einer angemessenen Beschreibung der durchgeführten Forschungsarbeiten und zur objektiven Analyse ihrer Ergebnisse verpflichtet; dies gilt für die deutsche Literatur-, Sprach-, Kultur-, Film-, Theater-, Comic-, Digital-, Geschlechter-, Medien-, Übersetzungs-, Geschichts-, Politikwissenschaft, Fremdsprachendidaktik und für komparatistische Studien. Die zugrundeliegenden Daten sollen im Manuskript korrekt dargestellt werden. Die eingereichten Texte müssen ausreichende Informationen enthalten, um die Arbeit überprüfen und gegebenenfalls fortsetzen zu können. Unredliche, falsche oder absichtlich ungenaue Angaben stellen unethisches Verhalten dar und können nicht akzeptiert werden.

2. In der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen werden nur wissenschaftliche Originaltexte veröffentlicht. Die Autor_innen sind daher verpflichtet, über Originalinhalte zu berichten und bei der Verwendung von Forschungsergebnissen und/oder Formulierungen anderer Personen entsprechende Zitation zu verwenden.

3. Autor_innen der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen dürfen Texte, die dieselben Forschungsergebnisse beschreiben, nicht in mehr als einer Zeitschrift veröffentlichen. Die gleichzeitige Einreichung derselben Publikation zur Veröffentlichung in mehreren Zeitschriften gilt als unethisch und wird von der Redaktion nicht akzeptiert.

4. Die Publikationen anderer Autor_innen sollen stets in angemessener Weise zitiert werden. Darüber hinaus sind Convivium-Autor_innen verpflichtet, Veröffentlichungen zu nennen, die im Entstehungsprozess des eingereichten Textes ausschlaggebend waren.

5. Es wird empfohlen, die Liste der Autor_innen oder Mitautor_innen auf diejenigen zu beschränken, die tatsächlich maßgeblich an der Konzeption, Idee, Planung, Durchführung und Interpretation der Ergebnisse der eingereichten Publikation beteiligt waren. Es liegtin der Verantwortung des (der) ersten Autors_rin sicherzustellen, dass alle relevanten Koautor_innen des Manuskripts genannt sind. Andere Personen, die zu den verschiedenen Phasen des Forschungsprojekts beigetragen haben, können in den Danksagungen aufgeführt werden.

6. Alle Mitautor_innen sollen die endgültige Fassung des Beitrags lesen und die Einreichung sowie Veröffentlichung in der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen genehmigen.

7. Autor_innen, die einen Text zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen einreichen, sollen alle finanziellen oder anderen relevanten (kommerziellen, rechtlichen, beruflichen) Interessenkonflikte offenlegen, die die vorgestellten Forschungsergebnisse oder deren Interpretation beeinflussen könnten.

8. Wenn Autor_innen wesentliche Fehler oder Ungenauigkeiten in ihren Texten entdecken, sind sie verpflichtet, die Redaktion der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen zu informieren und mit der Redaktion und dem Verlag zusammenzuarbeiten, um den Text zurückzuziehen oder die aufgetretenen Fehler zu korrigieren und ein Erratum zu veröffentlichen.

9. Bei der Veröffentlichung von Fotografien, die nicht allgemein in der Öffentlichkeit bekannte Personen zeigen, die nicht vor einem allgemeinen Landschaftshintergrund oder unter anderen Personen bei einer öffentlichen Veranstaltung abgebildet werden, ist deren Einwilligung zur Verbreitung ihres Bildes und zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen (Informationspflicht nach dem deutschen bzw. polnischen Datenschutz).

10. Bei der Veröffentlichung von Forschungsarbeiten (einschließlich Umfragen), bei denen personenbezogene Daten erhoben werden, auch in sozialen Medien, müssen sie von dem an der Universität Łódź tätigen institutionellen Prüfungsausschuss (eine Art von Aufsicht) genehmigt werden, um ethische Standards einzuhalten und offiziell genehmigte Formulare anzuwenden (z.B. im Zusammenhang mit sensiblen Fragen).

11. Wenn die Vorbereitung eines eingereichten Textes Verwendung von Chemikalien, Verfahren oder Geräten erforderte, die mit ungewöhnlichen Gefahren verbunden sind, sind die Autor_innen verpflichtet, diese Informationen in das Manuskript aufzunehmen.

12. Bei Forschungsarbeiten an Tieren ist die Genehmigung der Ethikkommission mit dem Forschungsmaterial vorzulegen und die Zustimmung der zuständigen Stelle der Universität Łódź einzuholen.

13. Im Falle von Forschungsarbeiten an medizinischen Probanden, bei denen biologisches Material von Menschen entnommen werden muss (sowie bei Forschungsarbeiten, die in die menschliche Psyche eingreifen), ist es erforderlich, diese von der an der Universität Łódź tätigen Forschungsethikkommission prüfen zu lassen und eine positive Stellungnahme dazu einzuholen.

14. Da die Autor_innen der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen aufgefordert werden können, unbearbeitete Forschungsergebnisse zu präsentieren, sollen sie bereit sein, Zugang zu den angegebenen Daten auch noch einige Zeit nach der Veröffentlichung der Arbeit zu gewähren.


Grundsätze und Richtlinien für die Redaktion / Herausgeber_innen der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen

1. Die Redaktion der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen entscheidet darüber, welche der eingereichten Beiträge publiziert werden und ist für alle in der Zeitschrift veröffentlichten Inhalte verantwortlich.

2. Die Herausgeber_innen können sich bei der Entscheidung über die Veröffentlichung mit Mitgliedern des Beirats beraten.

3. Die Redaktion achtet auf die Kohärenz des veröffentlichten Materials, schließt jegliche wissenschaftliche oder ethische Kompromisse aus und ermöglicht die Veröffentlichung von Korrekturen und Errata, wenn dies erforderlich ist.

4. Die Redaktion bewertet die eingereichten Beiträge nach inhaltlichen Kriterien ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugung, ethnische Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit oder politische Einstellung der Autor_innen.

5. Alle Informationen über eine Einreichung, die sich im Redaktionsprozess befindet, dürfen niemandem außer den Autor_innen, den Gutachter_innen und potenziellen Gutachter_innen, in ausgewählten Fällen den Mitgliedern des Redaktionsteams und des wissenschaftlichen Beirats bekannt gegeben werden.

6. Unveröffentlichtes Material, das in einem eingereichten Beitrag enthalten ist, darf von den Herausgeber_innen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verfassers oder der Verfasserin nicht für ihre eigene Forschung verwendet werden.

7. Geschützte Informationen oder Ideen, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens gewonnen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil von Herausgeber_innen verwendet werden.

8. Die Redaktion ist bestrebt, ein faires und angemessenes Begutachtungsverfahren zu gewährleisten.

9. Die Herausgeber_innen sollen sich aus dem Redaktionsprozess zurückziehen, wenn Interessenkonflikte aufgrund von Wettbewerbsbeziehungen, Kooperationen oder anderen Verbindungen zu Autor_innen, Unternehmen oder (möglicherweise) Institutionen bestehen, die mit dem eingereichten Artikel in Verbindung stehen.

10. Werbeeinnahmen, Nachdrucke oder andere kommerzielle Gewinne dürfen die Entscheidungen der Redaktion nicht beeinflussen.

11. Die Redaktion ermutigt alle Interessierten, ihre Kommentare und Meinungen zu den veröffentlichten Artikeln zu übermitteln. Diejenigen, die Kommentare einreichen, werden gebeten, die Redaktion bei der Erfassung und Dokumentation von eventuellen Vorwürfen (z. B. Datenmanipulation oder -fälschung, Textrecycling, Plagiat, wissenschaftliches Fehlverhalten) zu unterstützen. Der Hinweis soll Folgendes enthalten:
- Einzelheiten zum Fall (wer, was, wann, wo, warum),
- im Falle von Plagiaten und Wiederverwendung von Texten: Einzelheiten zu den betreffenden Texten/Artikeln.

12. Bei Beschwerden über Verstöße gegen ethische Standards in eingereichten oder veröffentlichten Publikationen, soll die Redaktion geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen.

Bei der Entscheidung über die Zurückziehung eines Artikels oder die Veröffentlichung einer Korrektur bzw. von Errata soll sich die Redaktion an den COPE-Richtlinien für die Zurückziehung von Artikeln orientieren.

13. Die Redaktion soll die Integrität des veröffentlichten Materials wahren und, falls erforderlich, entsprechende Korrekturen und Errata veröffentlichen.

14. Wird ein Interessenkonflikt nach der Veröffentlichung eines Artikels entdeckt, soll die Redaktion alle Informationen offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, indem sie entsprechende Korrekturen veröffentlicht.

15. Die Redaktion soll Untersuchungen anstellen und geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn ethisches Fehlverhalten in der Forschungsarbeit und bei der Veröffentlichung vermutet oder behauptet wird, sowie wenn der Verdacht besteht, dass ethische Standards im Redaktions- und Überprüfungsprozess verletzt wurden.

16. Jede/r Herausgeber_in ist verpflichtet, die anderen Mitglieder des Redaktionsteams und den wissenschaftlichen Beirat über ethische Bedenken in Bezug auf die Veröffentlichung der eingereichten Texte zu informieren (fehlende Zustimmung oder Einwände der Ethikkommission in Bezug auf den Schutz von Bildern, personenbezogenen Daten, Patienten- oder Tierrechten). In einem solchen Fall ist die Redaktion verpflichtet, den Autor/die Autorin aufzufordern, die entsprechenden Bescheinigungen und Dokumente vorzulegen. Ist die Antwort zufriedenstellend, kann der Redaktionsprozess fortgesetzt werden; erfolgt keine Antwort oder gibt es Einwände, soll der Artikel gestoppt und der Verstoß gegen die ethischen Standards an COPE und/oder an die für die Überwachung der Forschung zuständigen Personen an der jeweiligen Genehmigungsstelle gemeldet werden. Wird die Angelegenheit nicht innerhalb von 3-6 Monaten geklärt, soll sie an weitere Institutionen gemeldet werden (z.B. medizinisches Forschungsregister, Ethikkommission, Disziplinar-Ombudsmann der Universität, der der Autor/die Autorin angehört).

17. Die Herausgerber_innen, die Autor_innen und/oder Mitautor_innen eines zur Veröffentlichung eingereichten wissenschaftlichen Artikels sind von der internen und externen Begutachtung des Artikels ausgeschlossen.


Grundsätze und Richtlinien für die Gutachter_innen der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen
Das Begutachtungsverfahren in der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen erfolgt nach einem doppelblinden Begutachtungssystem. Jedem Text werden mindestens zwei Gutachter_innen zugeordnet.

1. Die Gutachter_innen Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen arbeiten mit der Redaktion zusammen und können durch Kommunikation während des Begutachtungsprozesses Einfluss auf die endgültige Form der veröffentlichten Publikation nehmen.

2. Sind die zur Begutachtung eines Artikels eingeladenen Wissenschaftler_innen aus inhaltlichen Gründen nicht in der Lage, den Abgabetermin einzuhalten oder eine Begutachtung vorzunehmen, sollen sie die Redaktion unverzüglich informieren, damit diese so schnell wie möglich einen anderen Gutachter / eine andere Gutachterin einladen kann.

3. Die Gutachter_innen sind verpflichtet, alle zur Begutachtung eingereichten Texte vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet (mit Ausnahme derjenigen, die von der Redaktion der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen zum Redaktionsverfahren zugelassen werden).

4. Gutachten sollen objektiv sein. Persönliche Äußerungen über die Autor_innen sind nicht zulässig. Alle Beobachtungen und Empfehlungen der Gutachter_innen sollen inhaltlich begründet sein.

5. Die Gutachter_innen der Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen sollen auf Publikationen hinweisen, die den Stand der Forschung in dem gewählten Themenbereich maßgeblich beeinflusst haben, aber vom Autor / von der Autorin des begutachteten Textes nicht zitiert wurden. Enthält der Text Formulierungen, Beobachtungen und Schlussfolgerungen, die denen ähneln, die bereits in anderen Werken erschienen sind, sollen die bibliographischen Angaben der Quellen im Gutachten angegeben werden.

6. Die Gutachter_innen sollen im Gutachten auf signifikante Ähnlichkeiten mit anderen Werken hinweisen und beurteilen, ob Elemente anderer Werke in dem Text verwendet wurden. Die Gutachter_innen sind verpflichtet, die Redaktion auf die Möglichkeit eines Plagiats hinzuweisen.

7. Geschützte Informationen oder Ideen, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens gewonnen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil des Gutachters / der Gutachterin verwendet werden.

8. Die Gutachter_innen sollen sich aus dem Begutachtungsverfahren zurückziehen, wenn ein Interessenkonflikt aufgrund eines Wettbewerbsverhältnisses, einer Zusammenarbeit oder einer anderen Beziehung zu Autor_innen, Unternehmen oder (möglicherweise) Institutionen besteht, die mit dem eingereichten Artikel in Verbindung stehen.

9. Die Gutachter_innen sind verpflichtet, die Redaktion über etwaige ethische Bedenken in Bezug auf die zur Veröffentlichung eingereichter Texte zu informieren (fehlende Zustimmung oder Vorbehalte der Ethikkommission in Bezug auf den Schutz von Bildern, personenbezogenen Daten, Patienten- oder Tierrechten). In einem solchen Fall ist die Redaktion verpflichtet, den Autor/die Autorin aufzufordern, die entsprechenden Bescheinigungen und Dokumente vorzulegen. Ist die Antwort zufriedenstellend, kann der Redaktionsprozess fortgesetzt werden; erfolgt keine Antwort oder gibt es Einwände, soll der Artikel gestoppt und der Verstoß gegen die ethischen Standards an COPE und/oder an die für die Überwachung der Forschung zuständigen Personen an der jeweiligen Genehmigungsstelle gemeldet werden. Wird die Angelegenheit nicht innerhalb von 3-6 Monaten geklärt, soll sie an weitere Institutionen gemeldet werden (z.B. medizinisches Forschungsregister, Ethikkommission, Disziplinar-Ombudsmann der Universität, der der Autor/die Autorin angehört).


Richtlinien und Grundsätze für den Verlag

Der Verlag der Universität Łódź ist verpflichtet, alle Beschwerden gegen die Zeitschrift Convivium. Germanistisches Jahrbuch Polen zu dokumentieren, zu archivieren und der Redaktion zur Verfügung zu stellen, die Redaktion und den wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift und den des Verlags zu informieren. Der Verlag ist auch verpflichtet, COPE über Verstöße gegen die Standards der Publikationsethik und andere an der Universität Łódź geltende ethische Grundsätze zu informieren.


Quellen:
https://publicationethics.org/guidance
https://publicationethics.org/core-practices
https://publicationethics.org/files/ethical-problem-in-submitted-manuscript-cope-flowchart.pdf
https://publicationethics.org/files/Full%20set%20of%20Polish%20flowcharts.pdf