Richtlinien zur Begutachtung

Richtlinien zur Begutachtung von Publikationen in CONVIVIUM

  1. In einem ersten Schritt wird der zur Veröffentlichung vorgeschlagene Beitrag einer redaktionellen Lektüre unterzogen. Nach positiver Beurteilung durch die Redaktion erfolgt die Weiterleitung zur anonymen Begutachtung.
  2. Die Herausgeberinnen holen zwei unabhängige Gutachten von Mitgliedern ein, die nicht an der wissenschaftlichen Einrichtung d. Verf. tätig sind oder mit d. Verf. in einem sonstigen engen Verhältnis (etwa Verwandtschaft, gemeinsame Projekte) stehen.
  3. Die Gutachten werden nach dem Prinzip „double-blind review process“ verfasst, d.h., dass die Beiträge ebenso wie die Gutachten jeweils anonymisiert weitergeleitet werden.
  4. Die Begutachtung erfolgt in Form von Formularen sowie als freie Formulierungen und muss mit einer eindeutigen Schlussfolgerung bezüglich der Annahme oder Ablehnung des Beitrags enden.
  5. Im Falle einer negativen Begutachtung wird vom wissenschaftlichen Beirat ein drittes Gutachten eingeholt, dessen Schlussfolgerung ausschlaggebend ist.Im Falle zweier negativer Gutachten wird der Beitrag abgelehnt.
  6. Wer sich für die Begutachtung einzelner Beiträge verantwortlich zeichnet, wird nicht bekannt gegeben. Eine Liste des Internationalen Begutachtungsteams befindet sich auf der Website und wird laufend aktualisiert.